Campingplätze - Einstufung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Gesuch um Erteilung der Betriebserlaubnis für einen Campingplatz ist an die Gemeinde zu richten, in der sich der Betrieb befindet.
Dasselbe gilt für die Einstufung und Änderung der Einstufungsklasse von Campingplätzen, die Änderung der Öffnungszeiten sowie die Erweiterung eines Campingplatzes bzw. der Betriebserlaubnis.
Landesgesetz vom 14. Dezember 1988 , Nr. 58 Gastgewerbeordnung
Dekret des Landeshauptmannes vom 13. Juni 1989, Nr. 11 Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 14. Dezember 1988, Nr. 58
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Campingplätze - Anmeldevordruck zur Einstufung
- Formulare
- Formular Einstufung - Camping [171 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 21.04.2020)
Zuständige Einrichtung
Funktionsbereich TourismusLandhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 37 83 Martin D'Elia
0471 41 37 80 Sekretariat
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it