Abfall - Ermächtigung einer mobilen Anlage zur Verwertung bzw. Beseitigung von Abfällen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Ermächtigungsverfahren für mobile Anlagen wird im Artikel 3 des Dekretes des Landeshauptmannes Nr. 23. vom 11.07.2012 festgelegt.
Für die Ermächtigung: Ermächtigt werden können Betreiberfirmen mit Rechtssitz in Südtirol, bzw. ausländische Gesellschaften als Anlageneigentümer mit einer Niederlassung in Südtirol.
Für die Ausübung der Tätigkeit vor Ort: Die Ausübung der Tätigkeit ist meldepflichtig. Die Tätigkeit kann nur von Betreibern mit Ermächtigung (diese kann auch von anderen Regionen ausgestellt sein) ausgeübt werden.
Für die Ermächtigung
- Ansuchen gemäß Artikel 3 des Dekretes des Landeshauptmannes Nr. 23. vom 11.07.2012
- Technischer Bericht zum Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahren
- Technische Beschreibung der zum Einsatz kommenden Anlagen
Für die Ausübung der Tätigkeit vor Ort: Die Meldung der Aufnahme der Arbeiten vor Ort erfolgt mittels eines formlosen Mitteilung. Diese enthält folgende Informationen:
- Angaben zur Firma
- Verwertete bzw. beseitigte Abfallarten (Europäische Abfallkennziffer, Menge in Ton, Verfahren)
- Unterlagen, welche die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen belegen
- Kopie Ermächtigung
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.
Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt.
Auch bei Ausstellung der Ermächtigung ist die Zahlung der Stempelsteuer von 16,00 Euro vorgesehen (siehe Formular " Stempelsteuer zur Ausstellung der Ermächtigung"); Modalitäten wie oben angeführt.
Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Abfall - Ansuchen um Ermächtigung einer mobilen Anlage zur Verwertung bzw. Beseitigung von Abfällen
- Formulare
Abfall - Stempelsteuer zur Ausstellung der Ermächtigung
- Formulare
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf elektronischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 20.06.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für AbfallwirtschaftLandhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 18 80
Fax: 0471 41 18 59
E-Mail: abfallwirtschaft@provinz.bz.it
PEC: abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Für die Ermächtigung: Das Ansuchen ist vor Inbetriebnahme der Anlage einzureichen.
Zur Erinnerung: Die Zahlung der Stempelsteuer ist auch für die Ausstellung der darauffolgenden Ermächtigung vorgesehen und muss mit einem früheren Datum erfolgen, als die Unterzeichnung der Selbsterklärung (siehe Formular "Stempelsteuer zur Ausstellung der Ermächtigung").
Für die Ausübung der Tätigkeit vor Ort: Mindestens 60 Tage vor Aufstellung der Anlage informiert die Person die verwaltet die Landesagentur für Umwelt. Nach Ablauf dieser Frist kann die Tätigkeit aufgenommen werden. Falls eine Unbedenklichkeitserklärung seitens der Landesagentur vorliegt, kann die Tätigkeit vor Ablauf der Frist aufgenommen werden.