Rekurs gegen die Bescheinigung der Untauglichkeit zur Ausübung des Wettkampfsports
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Stellt sich bei Gesundheitskontrollen heraus, dass eine Person für einen bestimmten Leistungssport ungeeignet ist, wird der betreffenden Person das negative Ergebnis mit Angabe der dem Urteil zugrunde liegenden Diagnose innerhalb von fünf Tagen mitgeteilt. Der oder die Betreffende kann gegen die negative Beurteilung Rekurs einlegen.
Der Rekurs wird von der "Landeskommission für die Feststellung der Tauglichkeit zur Ausübung des Wettkampfsports" behandelt. Der Rekurssteller bzw. die Rekursstellerin wird schriftlich über die Entscheidung der Kommission informiert.
Für diese Dienstleistung gibt es keine Zugangsvoraussetzungen.
Kopie der Untauglichkeitsbescheinigung und eventuell zusätzliche medizinische Unterlagen.
Die Kosten für diese Dienstleistung belaufen sich auf 16 € (Stempelmarke).
Keine weitern Informationen.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Rekurs im Bereich der Sportmedizin
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 13.05.2020)
Zuständige Einrichtung
Südtiroler SanitätsbetriebThomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: 840002211
Fax: 0471 437 114
PEC: admin@pec.sabes.it PEC
Website: http://www.sabes.it
Termine
Der Rekurs muss innerhalb von 30 Tagen ab Zustellungsdatum der Untauglichkeitsbescheinigung eingereicht werden.