Abfall - Genehmigung des Projektes einer Anlage zur Verwertung bzw. Beseitigung von Abfällen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Anlagen zur Bewirtschaftung von Abfällen sind genehmigungspflichtig.
Das Genehmigungsverfahren wird durch das Dekret des Landeshauptmanns festgelegt.
Das Ansuchen ist bei der zuständigen Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde übermittelt innerhalb von 30 Tagen as Projekt an die Landesagentur für Umwelt. Innerhalb von 60 Tagen begutachtet die Umweltagentur das Projekt.
- Ansuchen
- Technischer Bericht
- Planunterlagen: Auszug aus dem Bauleitplan, Lagepläne, eventuelle Details und Schnitte
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.
Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt.
Auch bei Ausstellung der Ermächtigung ist die Zahlung der Stempelsteuer von 16,00 Euro vorgesehen (siehe Formular "Stempelsteuer zur Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes"); Modalitäten wie oben angeführt.
Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).
Im Sinne des Landesgesetzes Nr. 4 vom 26.05.2006 sind Anlagen zur Bewirtschaftung von Abfällen genehmigungspflichtig.
Das Genehmigungsverfahren wird durch den Artikel 2 des Dekretes des Landeshauptmannes Nr. 23. vom 11.07.2012 festgelegt.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Abfall - Ansuchen um Projektgenehmigung einer Abfallbewirtschaftungsanlage
- Formulare
- Ansuchen - Projektgenehmigung [166 KB]
- Formulare
Abfall - Stempelsteuer zur Ausstellung der Ermächtigung
- Formulare
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf elektronischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 20.06.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für AbfallwirtschaftLandhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 18 80
Fax: 0471 41 18 59
E-Mail: abfallwirtschaft@provinz.bz.it
PEC: abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Das Ansuchen ist bei der zuständigen Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde übermittelt innerhalb von 30 Tagen das Projekt an die Landesagentur für Umwelt. Innerhalb von 60 Tagen begutachtet die Umweltagentur das Projekt.