Wiederherstellungsarbeiten aufgrund von Unwetterschäden
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Begünstigte dieser Beihilfe sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, auch in zusammengeschlossener Form, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind, sowie im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sind.
Das landwirtschaftliche Unternehmen muss mindestens 0,5 Hektar Obst/Weinbau- oder Ackerflächen bzw. mindestens 1 Hektar an Wiesen- oder Ackerfutterbauflächen bewirtschaften. Bei Mischbetrieben muss insgesamt mindestens 1 Hektar an Flächen bewirtschaftet werden, wobei Obst/Weinbau- und Ackerflächen mit dem Faktor 2 multipliziert werden.
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Fotographische Dokumentation
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Baurechtliche Genehmigung
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Beschreibung des Schadens und der geplanten Wiederherstellungsarbeiten (siehe eigene Vorlage)
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Kostenvoranschlag
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei
Förderbare Vorhaben:
Arbeiten im Zusammenhang mit der Wiederinstandsetzung und der geotechnischen Sicherung von:
- landwirtschaftlichen Kulturgründen,
- landwirtschaftlichen Anlagen und Infrastrukturen,
- landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden,
und der Ankauf von
- landwirtschaftlichen Maschinen und von Tieren, wenn diese durch Naturkatastrophen zerstört wurden.
Nicht gefördert werden:
- Vorhaben auf Almen.
- Wiederinstandsetzungen und geotechnische Sicherungen auf Flächen, auf denen in den letzten zwei Jahren Neuanlagen erstellt, Terrassierungen oder größere Erdbewegungsarbeiten durchgeführt wurden, und auf denen die Schäden von Erdrutschen, Lawinen, Felsstürzen und Mauerabbrüchen verursacht wurden, welche vom betroffenen Grundstück selber ausgehen.
- Bei landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden, Maschinen und Tieren: Schäden die durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse (Schneedruck, Stürme, Regenfälle …) verursacht wurden.
- Vorhaben die durch Versicherungen abgedeckt sind.
Mindestinvestition:
5.000,00 € an zuschussfähigen Kosten auf Obst-Weinbau- oder Ackerflächen
2.500,00 € an zuschussfähigen Kosten auf Wiesen- oder Ackerfutterbauflächen
Beitragshöhe auf zuschussfähige Kosten:
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für Wiederherstellungsarbeiten auf Wiesen- oder Ackerfutterbauflächen und bei landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden, Maschinen und Tieren bis zu 70% Kapitalbeitrag;
- für Wiederherstellungsarbeiten auf Obst,- Weinbau- oder Ackerflächen bis zu 50% Kapitalbeitrag.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Behebung von Unwetterschäden - Antrag auf Beihilfe
- Formulare
- Antrag auf Beihilfe [228 KB]
- Formulare
Beschreibung des Schadens und der Wiederherstellungsarbeiten
- Anlagen
Merkblatt Unwetterschäden
- Anlagen
- Merkblatt Unwetterschäden [77 KB]
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 16.01.2023)
Zuständige Einrichtung
Amt für Landmaschinen und biologische ProduktionLandhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: 0471 - 41 51 26 Albert Felderer
0471 41 51 20 (Sekretariat)
0471 41 51 21
Fax: 0471 41 51 29
E-Mail: lamagr.bio@provinz.bz.it
PEC: lamagr.bio@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag - Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Termine
Spätestens 6 Monate nach dem Zeitpunkt des Schadensereignisses, wobei der Schaden noch feststellbar sein muss.
Der Antrag ist mit eigenem Vordruck zusammen mit den entsprechend angeführten Unterlagen beim Amt für Landmaschinen und biologische Produktion (0471-415120) oder bei den Bezirksämtern für Landwirtschaft in Brixen (0472-821240), Bruneck (0474-582242), Meran (0473-252240) und Schlanders (0473-736140) einzureichen.