Treibstofftanks mit einem Fassungsvermögen bis zu 1000 Litern
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Für die Lagerung und Ausgabe von höchstens einem Kubikmeter Treibstoff in oberirdischen Tanks und Behältern, die vom Innenministerium zugelassen sind, ist vorbehaltlich der Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen und der Brandschutzbestimmungen und -verfahren keine Mitteilung des Tätigkeitsbeginns erforderlich, sofern sie ausschließlich betriebseigene Arbeitsmaschinen versorgen.
Die Inhaberinnen und Inhaber dieser Tanks müssen dem Landesamt für Handel und Dienstleistungen jährlich bis jeweils zum 28. Februar eine Übersicht über die im Vorjahr eingekaufte Treibstoffmenge in digitaler Form übermitteln.
Treibstoffmeldung für Inhaber von mobilen Tankstellen, Tanks und Behältern
Formulare und Anlagen
Treibstoffmeldung für Inhaber von mobilen Tankstellen, Tanks und Behältern
Für Inhaber einer bereits mit Genehmigung geführten betriebsinterner Tankstelle
Treibstoffmeldung für Inhaber von mobilen Tankstellen, Tanks und Behältern
- Formulare
- Treibstoffmeldung [169 KB]
- Formulare
Treibstofftanks bis 1000 Litern - Informationen
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 16.12.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für Handel und DienstleistungenLandhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 37 48 Monika Gasser
0471 47 37 61 Monika Kaserer
Fax: 0471 41 37 98
E-Mail: handel@provinz.bz.it
PEC: handel.commercio@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr;Donnerstag: von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
Termine
Die Übersicht ist innerhalb 28. Februar jedes Jahres an folgende PEC-Adresse zu schicken: handel.commercio@pec.prov.bz.it.