Mitteilung zum Beginn der medizinischen Tätigkeit
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Freiberufler, die allein oder in Zusammenarbeit eine nicht komplexe medizinische Tätigkeit in der eigenen Praxis oder am Wohnsitz der Patienten beginnen, müssen den Beginn der Tätigkeit dem Landesamt für Gesundheitssteuerung melden. Es handelt sich hierbei um eine obligatorische Mitteilung.
Die medizinische Tätigkeit muss in einer Praxis oder am Wohnsitz des Patienten im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen ausgeübt werden.
Der Meldung des Tätigkeitsbeginns sind folgende Unterlagen beizulegen:
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenlos.
Art. 39, Absatz 1 des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7 „Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes“
Beschluss vom 17. Februar 2003, Nr. 406 "Regelung der Bewilligung und Akkreditierung der medizinischen Einrichtungen und des freiberuflichen Fachpersonals im Gesundheitswesen"
Formulare und Anlagen
Mitteilung Beginn medizinische Tätigkeit (Artikel 39 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7)
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Mitteilung zum Beginn der medizinischen Tätigkeit
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 18.05.2020)
Zuständige Einrichtung
Amt für GesundheitssteuerungLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 80 50
0471 41 80 51
E-Mail: gesundheitssteuerung@provinz.bz.it
PEC: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Die Meldung kann jederzeit eingereicht werden.