Rekurs im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Falls der Südtiroler Sanitätsbetrieb eine Rückerstattung der Kosten für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung nicht gewähren sollte, ist es möglich, Rekurs an das Amt für Gesundheitssteuerung einzureichen.
Wohnsitz in der Provinz Bozen.
Maßnahme des Sanitätsbetriebes
Kopie des gültigen Personalausweises.
Die Kosten diese Dienstleistung belaufen sich auf 16 € (Stempelmarke).
Der Rekurs wird von der Landeskommission für die Entscheidung über die Beschwerden in Bezug auf die gesundheitliche Versorgung behandelt, welche endgültig über den Ausgang des Rekurses entscheidet. Die Kommission wird von der Landesregierung ernannt und besteht aus dem Landesrat für Gesundheit oder seinem Bevollmächtigten als Vorsitzendem und sechs weiteren Mitgliedern. Mindestens vier Mitglieder müssen Ärzte sein, wobei mindestens einer freiberuflich tätig sein muss. Die restlichen Mitglieder sind Landesbeamte.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Rekurs im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 07.10.2020)
Zuständige Einrichtung
Amt für GesundheitssteuerungLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 80 50
0471 41 80 51
E-Mail: gesundheitssteuerung@provinz.bz.it
PEC: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it
Termine
Der Rekurs muss innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt des Ablehnungsschreibens des Sanitätsbetriebes eingereicht werden.