Gesundheitskarte
Ein Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes
Allgemeine Beschreibung
Die Gesundheitskarte gilt als Ersatz der Steuernummer (mit der Sanitätsnummer gleichgestellt) und als Europäische Krankenversicherungskarte in den europäischen und gleichgestellten Ländern Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen). Gleichzeitig ist die Gesundheitskarte auch Ihre Bürgerkarte.
Die Gesundheitskarte wird vom italienischen Finanzministerium erlassen und mittels Post zugesandt.
Die Gesundheitskarte ersetzt die abgeschaffenen Modelle E111 oder E128 und ist erforderlich, um notwendige Gesundheitsleistungen in den europäischen Ländern während eines Auslandaufenthaltes (Ferien, Urlaub, Studienaufenthalte usw.) zu erhalten.
Die Gesundheitskarte ist mit dem persönlichen Gesundheitsbüchlein (in grüner Farbe) aufzubewahren. Sie ersetzt diese aber nicht.
Die Gesundheitskarte wird in Apotheken für die Erlassung des für den Steuerabsatz gültigen Kassazettels zusammen mit der Medikamentenverschreibung verlangt (Rechtsvorschriften des Apothekers).
- Besitz der Steuernummer
- Eintragung in den nationalen Gesundheitsdienst
Ein Duplikat kann beim zuständigen Gesundheitssprengel angefordert werden (bei Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises).
Formulare und Anlagen
Ausstellung des Duplikates der Gesundheitskarte
- Formulare
- Ansuchen Bozen [85 KB]
- Ansuchen Meran [84 KB]
- Ansuchen Brixen [71 KB]
- Ansuchen Bruneck [35 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 08.02.2019)
Zuständige Einrichtung
Südtiroler SanitätsbetriebThomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: 840002211
Fax: 0471 437 114
PEC: admin@pec.sabes.it
Website: http://www.sabes.it
Parteienverkehr:
Termine
Die Gesundheitskarte ist 5 Jahre gültig und wird automatisch erneuert. Sie verfügt über einen Mikrochip, der in Zukunft den Zugang zu Online-Diensten ermöglicht. Für in Italien geborene Kinder gilt die Gesundheitskarte 1 Jahr und wird automatisch für weitere 5 Jahre verlängert.
Für EU- und Nicht-EU-Bürger/innen hat sie die gleiche Gültigkeit wie die Eintragung in den Landesgesundheitsdienst.