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- Anmietung von landeseigenen Liegenschaften
Im Ausnahmefall vermietet die Abteilung Vermögensverwaltung Liegenschaften an Dritte auf der Grundlage eines Miet-, Pacht- bzw. Konzessionsvertrages, wenn diese landeseigene Liegenschaft nicht mehr für eigene bzw. institutionelle Zwecke... - Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten
Informationsblatt Finanzielle Sozialhilfe / "Reddito di cittadinanza" - V. 1.1 - 3/2019 (siehe Anlagen) Bedürftigen Familien oder Einzelpersonen wird ein Beitrag für die Miete und die Wohnungsnebenkosten gewährt. Die... - Finanzielle Sozialhilfe
Informationsblatt Finanzielle Sozialhilfe / "Reddito di cittadinanza - V. 1.1 - 3/2019 (siehe Anlagen) Die Finanzielle Sozialhilfe ist ein Bereich des Sozialsprengels. Familien und Einzelpersonen, die über ein unzureichendes... - Mietbeitrag an Genossenschaften
Der Dienst sieht Förderungen zu Gunsten von Sozialgenossenschaften und besonderen Arten von Arbeitsgenossenschaften für Mietkosten vor - bis höchstens 50 Prozent des Mietzinses und für eine Dauer von höchstens fünf... - Private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen
Als private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen gilt laut Art. 1, Landesgesetz 12/1995 die Beherbergungstätigkeit in höchstens acht Zimmern oder fünf möblierten Wohnungen, in einem Gebäude,... - Teilweise Vermietung der geförderten Wohnung an Schüler, Studenten, Lehrlinge, Arbeitnehmer und Senioren
Damit eine mit der Sozialbindung belastete Wohnung teilweise vermietet werden kann, ist eine Ermächtigung erforderlich. Diese wird auf Antrag des Förderungsempfängers einzureichen und vom Abteilungsdirektor ausgestellt. Die... - Vermietung der geförderten Wohnung
Damit eine mit der Sozialbindung belastete Wohnung vermietet werden kann, ist eine Ermächtigung erforderlich. Im ersten Jahrzehnt: Die Ermächtigung wird von dem Direktor der Landesabteilung Wohnungsbau ausgestellt und zwar in den... - Verzicht und Annullierung der Wohnbauförderung
Der Förderungsempfänger kann jederzeit auf die Wohnbauförderung verzichten und die Löschung der Sozialbindung zu folgenden Bedingungen beantragen: a) im Falle eines zinsfreien Darlehens muss er an das Land einen Betrag... - Wohnmöglichkeiten für Studierende in Südtirol
Für Studierende an universitären Einrichtungen in Südtirol und Österreich bietet das Land insgesamt 1.408 Wohnmöglichkeiten (693 in Südtirol und 715 in Österreich) in Heimen oder Apartments an. Miete und... - Wohnmöglichkeiten für Studierende in Österreich
Für Studierende an universitären Einrichtungen in Südtirol und Österreich bietet das Land insgesamt ungefähr 1.000 Wohnmöglichkeiten (346 in Südtirol und 645 in Österreich) in Heimen oder Apartments an. Miete... - Wohnungen für den "Mittelstand"
1.000 Wohnungen für den Mittelstand: Das Bauprogramm richtet sich an Personen mit mittlerem Einkommen. Geplant ist die Verwirklichung von 1.000 Wohnungen in der Provinz Bozen-Südtirol (700 Wohnungen sollen in Gemeinden mit mehr als 10.000... - Überlassung von Gebäuden
Die Überlassung eines Gebäudes oder Gebäudeteils (durch Verkauf, Miete, Schenkung, Pacht usw.) für mehr als einem Monat ist den lokalen Ordnungskräften (dem Polizeikommissariat oder – wenn es kein solches gibt –...