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- Feuerbrand - Beihilfe für außerordentliche Pflanzenschutzmaßnahmen
Zum teilweisen Ausgleich der Verluste, die durch nachfolgend angeführte Pflanzenkrankheiten entstanden sind, kann eine Beihilfe in Form eines Kapitalbeitrages gewährt werden: Feuerbrand (Erwinia amylovora) - Feuerbrand - Meldepflicht bei Verdachtsfällen
Feuerbrand ist ein Quarantäneschadorganismus und damit meldepflichtig. Bei Feuerbrandverdachtsfällen ist daher umgehend der Landespflanzenschutzdienst telefonisch unter der Nummer 0471/415140 oder mittels E-mail fitobz@provinz.bz.it zu...