Dienstleistungen A-Z
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- Beratungstätigkeit des Schätzamtes
Das Schätzamt berät Gemeindevertreter bzw. -techniker und Bürger im Bereich der Schätzungen zur Festlegung der Enteignungsvergütungen. Die Beratung erfolgt im Amt nach telefonischer Terminvereinbarung. - Landwirtschaftliche Mindest- und Höchstwerte zur Festlegung der Enteignungsvergütungen
Die Landesschätzungskommission, welcher der Direktor des Schätzamtes der Abteilung Vermögensverwaltung vorsitzt, legt jährlich die landwirtschaftlichen Mindest- und Höchstwerte fest, welche bei der Enteignung von nicht...