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- Finanzielle Sozialhilfe
Informationsblatt Finanzielle Sozialhilfe / "Reddito di cittadinanza - V. 1.1 - 3/2019 (siehe Anlagen) Die Finanzielle Sozialhilfe ist ein Bereich des Sozialsprengels. Familien und Einzelpersonen, die über ein unzureichendes... - Kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel
Kinder, Menschen mit Beeinträchtigung und Helfende im sozialen Dienst Kinder unter 6 Jahren sowie in Südtirol ansässige Kinder, die zwar älter als 6 Jahre sind, aber noch nicht die Schule besuchen, fahren kostenlos und... - Notruf-Dienste: App für Smartphone und Fax
Um im Notfall Hilfe rufen zu können, gibt es für Menschen mit Hör- und Sprechbeeinträchtigungen einen Notruf-App „Where-ARE-U' für Smartphones. Mit diesem wird bei Bedarf automatisch der genaue... - Rekurs gegen die Ablehnung eines prothetischen Behelfes
Falls der Dienst für Rechtsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes einen prothetischen Behelf nicht gewähren sollte, ist es möglich, Rekurs an das Amt für Gesundheitssteuerung einzureichen. - Rekurs im Bereich Rechtsmedizin
Es besteht die Möglichkeit, gegen den Befund des Ärztekollegiums der 1. Instanz im Bereich der Rechtsmedizin Beschwerde einzureichen. Die Rekursanträge werden von der Landeskommission für die Überprüfung der Beschwerden... - Zivilinvalidität - Finanzielle Leistungen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose
Das Ansuchen auf Anerkennung als Zivilinvalide, Zivilblinder und Gehörloser wird beim zuständigen Gesundheitssprengel eingereicht. Die Anerkennung erfolgt durch die Ärztekommission des Südtiroler Sanitätsbetriebes, welche... - Zivilinvalidität, Handicap und Arbeitseingliederung
Zur Seite in Leichter Sprache > Die Anerkennung der Zivilinvalidität von über 1/3-Prozentsatz berechtigt, je nach Art und Schweregrad, zu gewissen Vorteilen und Vergünstigungen wie: Wirtschaftliche Unterstützung...