Ermächtigung von Maßnahmen an Bau- und Kunstdenkmälern
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Mit diesem Formular kann um die Ermächtigung von Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden und Kunstdenkmälern angesucht werden.
Jeder Eingriff an Bau- und Kunstdenkmälern muss vom zuständigen Amt vorab genehmigt werden. Die Arbeiten dürfen erst nach erfolgter Ermächtigung durchgeführt werden.
Das Bau- oder Kunstdenkmal muss unter Denkmalschutz stehen.
Dem Ansuchen um Ermächtigung von Maßnahmen an Bau- und Kunstdenkmälern sind folgende Unterlagen beizulegen:
- eine Beschreibung (technischer Bericht) der Eingriffe bei geringfügigen Instandhaltungsarbeiten (3fache Ausfertigung, wenn nicht digital eingereicht wird)
- ein vom Architekten unterschriebenes und ausgearbeitetes Projekt bei größeren baulichen Eingriffen (3fache Ausfertigung mit rot-gelb Kolorierung, wenn nicht digital eingereicht wird)
- eine genaue Fotodokumentation des Gebäudes mit allen wichtigen Details wie Gewölbe, Stuben, Dekorationen, Fenster, Türen
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 16,00 Euro beizulegen.
Bei digitalen Ansuchen muss der Kodex der telematischen Stempelmarke im dafür vorgesehen Feld des Ansuchens angegeben werden.
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 22. Jänner 2004, Nr. 42- Art. 21
- Landesgesetz Nr. 26 vom 12. Juni 1975
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Antrag auf Ermächtigung von Maßnahmen an Bau- und Kunstdenkmälern
- Formulare
Übersicht der einzureichenden Unterlagen
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 20.04.2021)
Zuständige Einrichtung
Amt für Bau- und KunstdenkmälerArmando-Diaz-Straße 8, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 19 10
Fax: 0471 41 19 09
E-Mail: kunstdenkmaeler@provinz.bz.it
PEC: kunstdenkmaeler.beniartistici@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr