Ermächtigung der Emissionen von Produktionsanlagen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Alle emissionsrelevanten Produktionsanlagen müssen vor Erstellung der Baukonzession, vom Amt für Luft und Lärm der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz genehmigt werden. Auch die Inbetriebnahme muss seitens des Amtes ermächtigt werden.
Genehmigungspflichtig sind ebenso alle industriellen und häuslichen Feuerungsanlagen mit einer Heizleistung von über 1 MW bei Methan, Flüssiggas, Leichtöl oder festen Brennstoffen und 0,3 MW bei Betrieb mit Schweröl.
Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin holt unmittelbar nach Erhalt des Antrages um Baukonzession ein Gutachten über das Projekt bei der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz ein, die sich innerhalb 60 Tagen ausspricht. Das Gutachten der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz ist bindend.
Am Ende der Arbeiten und mindestens 30 Tage vor der Inbetriebnahme der Anlagen muss der Betreiber der Firma um die Ermächtigung der Emissionen beim Amt für Luft und Lärm ansuchen.
Die Emissionsermächtigung hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Das Ansuchen um Erneuerung ist mindestens ein Jahr vor ihrem Ablauf einzureichen. Bei Abänderung des Betriebsgebäudes oder der genehmigten Anlagen, muss die verantwortliche Person der Firma um Aktualisierung der Emissionsermächtigung ansuchen.
Für die Genehmigung der Anlagen müssen mit dem Antrag auf Baukonzession beim zuständigen Bürgermeister/bei der zuständigen Bürgermeisterin folgende Unterlagen eingereicht werden:
- die Beschreibung der Anlage,
- die Beschreibung des Produktionszyklus und der verwendeten Rohstoffe und Zwischenprodukte,
- die Beschreibung der zur Vermeidung der Luftverschmutzung eingesetzten Technologie,
- die Angabe der Menge und der Qualität der Emissionen sowie der Emissionspunkte.
Die Firma, vor der Inbetriebnahme der Anlage, muss dem Amt für Luft und Lärm mit dem vorgesehenen Formular das Ansuchen um Ermächtigung der Emissionen einreichen.
Die zur Verfügung stehenden Formulare betreffen die häufigsten Arten von Anlagen.
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Auch bei Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes ist die Zahlung der Stempelsteuer vorgesehen.
Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt.
Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).
Alle weiteren Auskünfte zur Ausarbeitung der technischen Unterlagen für die Projekt- und Emissionsgenehmigung finden Sie in der Anleitung.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Ermächtigung der Emissionen von neuen Produktionsanlagen
- Formulare
- Antrag auf Ermächtigung der Emissionen [176 KB]
- Selbsterklärung keine Emissionen [100 KB]
- Formulare
Umschreibungsantrag der Ermächtigung der Emissionen von bestehenden Anlagen
- Formulare
Emissionen - Erklärung hinsichtlich der Einzahlung der Stempelsteuer zur Ausstellung des endgültigen Verwaltungsaktes
Für die Erteilung der Emissionsermächtigung
Produktionsanlage - Landesgesetz Nr. 8/2000
Bestimmungen zur Luftreinhaltung
- Anlagen
- Bestimmungen zur Luftreinhaltung [432 KB]
- Anlagen
Richtlinie für die Ermächtigung von Produktionsanlagen
- Anlagen
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf elektronischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 17.06.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für Luft und LärmLandhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 18 20
Fax: 0471 41 18 59
E-Mail: all@provinz.bz.it
PEC: luftlaerm.ariarumore@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr