Konzession für die Beanspruchung von Gründen des öffentlichen Wassergutes
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Gründe des öffentlichen Wassergutes sind Güter, welche für die Interessen der Allgemeinheit bestimmt sind. Bei der Nutzung dieser Liegenschaften ist daher auf diese wichtige Funktion zu achten.
Normalerweise ist deren Nutzung nicht nur für bestimmte Personen vorgesehen. Falls aber die Nutzung von Seiten Privater mit dem öffentlichen Interesse und dem Schutz des öffentlichen Wassergutes vereinbar sind, ist die Zuweisung an einzelne Interessierte möglich.
Das Amt für öffentliches Wassergut erlässt in diesen Fällen die Konzession (mehrjährig) oder Ermächtigung (provisorisch) für die Beanspruchung von Gründen des öffentlichen Wassergutes für einen bestimmten Zweck (z. B. landwirtschaftliche Nutzung, Ablagerung, Parkplatz usw.) mit den entsprechenden Verpflichtungen und Vorschriften.
Die Bekanntmachung der Vergabe von Konzessionen für die Besetzung von Liegenschaften des öffentlichen Wassergut des Landes laut Art. 5, Beschluss der Landesregierung Nr. 185 vom 17.03.2020 ist unter folgendem Link einsehbar: https://afbs.provinz.bz.it/liegenschaftsvermoegen.asp
Unterlagen, aus denen die betroffenen Gründe und deren vorgesehene Nutzung hervorgehen (z. B. Lageplan, Mappenauszug, Berichte, urbanistische Zweckbestimmung, Lizenzen usw.).
Dem Gesuch sind zwei Stempelmarken zu jeweils Euro 16,00 beizulegen. Die Gebühr für die Besetzung wird aufgrund einer Verfügung eingehoben, deren Kriterien in periodischen Abständen von der Landesregierung festgelegt werden. Die Gebühr wird bei mehrjährigen Konzessionen jährlich, bzw. bei provisorischen Ermächtigungen im Voraus eingehoben.
Formulare und Anlagen
Öffentliches Wassergut - Formular für die Beanspruchung von Gründen
- Formulare
Öffentliches Wassergut - Formular für die Beanspruchung von Gründen_
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 11.03.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für öffentliches WassergutCesare-Battisti-Straße 23, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 45 00
Fax: 0471 41 43 99
E-Mail: oeffentliches.wassergut@provinz.bz.it
PEC: oeffentlicheswassergut.demanioidrico@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Termine
Es sind keine Termine vorgesehen. Das Gesuch muss in einem angemessenen Zeitraum einlangen, um die Überprüfung der Unterlagen und den Lokalaugenschein zur Klärung der Situation vor Ort der beanspruchten Flächen, vornehmen zu können.