Vergütung des Verdienstausfalles aufgrund von Bergrettungseinsätzen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Freiwillige Berg- und Höhlenretter, die dem A.V.S. (Alpenverein Südtirol) oder dem C.A.I. (Club Alpino Italiano) angehören, haben das Anrecht auf Vergütung der aufgrund von Einsätzen und Kursen entgangenen Arbeitstage/Stunden.
- A) Für abhängige Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber die Rückvergütung der aufgrund von Einsätzen oder Landeskursen ausgefallenen Arbeitstage/Stunden bei der zuständigen Fürsorgeanstalt (INPS - NISF) beantragen.
- B) Freiwillige, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, können beim Verwaltungsamt Arbeitsmarkt der Südtiroler Landesverwaltung eine teilweise Rückvergütung der von Rettungseinsätzen oder Kursen verursachten Verdienstausfälle beantragen.
Mitgliedschaft beim Bergrettungsdienst des A.V.S oder C.A.I.
- Gesuch mit Angabe der IBAN-Daten
- IBAN Bestätigung von Seiten der Bank
- eine vom zuständigen Bürgermeister - des Ortes in dem der Einsatz oder die Übung stattgefunden hat - unterzeichnete Bescheinigung über die Teilnahme und die Dauer des Einsatzes bzw. des Kurses.
- Kopie der Identitätskarte, sofern das Formular nicht digital unterschrieben wird
Formulare und Anlagen
Bergrettungseinsätze - Antrag auf Vergütung des Verdienstausfalles aufgrund von Bergrettungseinsätzen
- Formulare
- Formular [36 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 19.07.2022)
Zuständige Einrichtung
Verwaltungsamt ArbeitsmarktLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 86 00
E-Mail: as@provinz.bz.it
PEC: as.sl@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/arbeit
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Die Gesuche laut Buchstabe B) sind innerhalb eines Monats nach Durchführung des Einsatzes/der Übung einzureichen.