Übereinstimmungserklärung für die Lagerung von verunreinigenden Stoffen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Übereinstimmungserklärung für die Lagerung von verunreinigenden Stoffen die von der Richtlinie Nr. 67/548/CEE und folgenden Abänderungen treffend die Kennzeichnung der gefährlichen Stoffe geregelt sind.
Siehe Abschnitt "Formulare und Anlage"
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Übereinstimmungserklärung für die Lagerung von verunreinigenden Stoffen 29.4
- Formulare
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf elektronischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 19.05.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für GewässerschutzLandhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 18 61
0471 41 18 62
Fax: 0471 41 18 59
E-Mail: gewaesserschutz@provinz.bz.it
PEC: gewaesserschutz.tutelaacque@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Termine
Die Übereinstimmungserklärung für die Lagerung von verunreinigenden Stoffen muß der zustädingen Gemeinde innerhalb von 30 Tagen ab Abschluß der Arbeiten vorgelegt werden.