Bescheinigung der periodischen Überprüfung der Lagerstätten von gefährlichen Stoffen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Periodische Überprüfung dem Zustand der Lagerung von gefährlichen Stoffen:
Im Sinne des Art. 36 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 21.01.2008 Nr. 6 muss der einwandfreie Zustand der Lagerstätten, der eingegrabenen Rohrleitungen, der Schutz- und Kontrollvorrichtungen und der Umladeflächen für verunreinigende Stoffe immer gewährleistet sein. Alle acht Jahre wird eine Überprüfung von spezialisiertem Personal durchgeführt. Das Ergebnis dieser Überprüfungen wird mit einem von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz vorbereiteten Vordruck bescheinigt. Eine Kopie davon wird innerhalb von 30 Tagen ab der Überprüfung der Gemeinde übermittelt. Eine Kopie der Bescheinigung bewahrt der Verantwortliche auf.
Siehe Abschnitt "Formulare und Anlage"
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Bescheinigung der periodischen Überprüfung der Lagerstätten von gefährlichen Stoffen 29.4
Dekret des Landeshauptmannes vom 21. Januar 2008, Nr.6
- Anlagen
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf elektronischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 15.04.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für GewässerschutzLandhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 18 61
0471 41 18 62
Fax: 0471 41 18 59
E-Mail: gewaesserschutz@provinz.bz.it
PEC: gewaesserschutz.tutelaacque@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Termine
Innerhalb von 30 Tage ab Abschluß der Arbeiten der zustädingen Gemeinde vorgelegt werden.