Archäologische Meldung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Der Dienst „Archäologische Meldung" ermöglicht es den Grabungsfirmen, dem Amt für Bodendenkmäler eine archäologische Entdeckung mitzuteilen.
Die Bürgerkarte Südtirol aktiviert zu haben.
Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten erforderlich.
Der Dienst ist kostenlos.
Landesgesetz vom 12. Juni 1975, Nr. 26.
Legislativdekret vom 22. Jänner 2004, Nr. 42.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Archäologische Meldung
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(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 05.07.2019)
Zuständige Einrichtung
Amt für ArchäologieArmando-Diaz-Straße 8, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 19 31 - 0471 41 19 32
Fax: 0471 41 19 39
E-Mail: archaeologie@provinz.bz.it
PEC: archaeologie.archeologia@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/denkmalpflege
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr.
Donnerstag: 8:30 - 13.00 Uhr, 14:00 - 17:30.
Termine
Im Sinne des Denkmalschutzes muss eine Mitteilung unverzüglich nach der Entdeckung eines archaeologischen Fundes BZW. archaeologischen Schichten erfolgen.