Sektion für Einsprüche – Abteilung Soziales
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Gegen die Entscheidungen zu den Maßnahmen der Finanziellen Sozialhilfe und zur Berechnung der Tarife der Sozialdienste seitens der zuständigen Sozialsprengel, kann der Bürger bei der Abteilung Soziales - Sektion für Einsprüche Einspruch einreichen, außer für:
- Kürzung oder Ablehnung laut Art. 19, Absätze 7 und 7/bis, D.LH. Nr. 30/2000 wegen fehlender oder unzureichender persönlicher Aktivierung zur Gewährleistung des eigenen Unterhaltes und jenes der eigenen Familiengemeinschaft,
- Ablehnung laut Art. 17, D.LH. Nr. 30/2000 wegen Verlust der Voraussetzung des ständigen und ununterbrochenen Aufenthalts im Landesgebiet der Provinz Bozen.
Die Möglichkeit eines Rekurses innerhalb von 60 Tagen ab Erhalt der Mitteilung beim Verwaltungsgericht - Autonome Sektion für die Provinz Bozen, Claudia de' Medici-Straße, 8 in Bozen, bleibt auf jedem Fall aufrecht.
Ebenso entscheidet die Sektion für Einsprüche über die gegen die öffentlichen Träger der Sozialdienste eingereichten Einsprüche in Bezug auf die Erbringung der Leistungen, sowie in Streitfällen bezüglich der Aufnahme in teilstationären und stationären Einrichtungen.
Eine Entscheidung der Körperschaft in Bezug auf die Leistungen der finanziellen Sozialhilfe bzw. die Tarifbeteiligungen für die sozialen Dienstleistungen des Betriebes für Sozialdienste Bozen oder der Bezirksgemeinschaften, welche als nichts rechtens erachtet wird.
(Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen der zuständigen Sozialsprengel)
- Entscheidung des Sozialsprengels
- Vordruck für Einspruch - vollständig ausgefüllter und unterschriebener Vordruck für Einspruch
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenlos.
- Landesgesetz vom 30. April 1991, n. 13 (Artikel 4)
- Landesgesetz 22. Oktober 1993, Nr. 17 (Artikel 9)
- Dekret des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30, (Artikel 48)
- Dürchführungsverordnung betreffend die einheitliche Erhebung von Einkommen und Vermögen (Dekret des Landeshauptmannes vom 11. Jänner 2011, n. 2)
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Einspruch an die Sektion Einsprüche – Abteilung Soziales
Formular ab - 09.12.2021
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 13.06.2022)
Zuständige Einrichtung
24. SozialesLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 82 10 Hansjörg Mayr
0471 41 82 01
Fax: 0471 41 82 19
E-Mail: soziales@provinz.bz.it
PEC: soziales.politichesociali@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch u. Freitag: vom 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Donnerstag: vom 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und vom 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Termine
Die Beschwerde ist innerhalb vom 45 Tagen ab Erhalt der Mitteilung der Entscheidung der Körperschaft bei der Abteilung Soziales - Sektion für Einsprüche einzureichen.