Beiträge für die Anstellung von Personen mit Behinderung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Private Arbeitgeberinnen und private Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung mit Wohnsitz in Südtirol als Arbeitnehmer mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsverhältnis aufgenommen haben oder Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben, die Personen mit Behinderung als mitarbeitende Familienmitglieder beschäftigen, können um die Gewährung eines Beitrages ansuchen. Angesucht werden kann für Personen mit einer Zivilinvalidität, bescheinigt durch die entsprechende Ärztekommission, von mindestens 46 % oder einer vom INAIL bescheinigten Arbeitsinvalidität von mindestens 34 %, die im Betrieb beschäftigt sind und für welche Sozialabgaben bei der Gesamtstaatlichen Anstalt für soziale Vorsorge (NISF) eingezahlt werden.
Ab den Beitragsanträgen 2021 wird der Beitrag auch gewährt, falls die Person mit Behinderung auch andere Tätigkeiten bei anderen Arbeitgebern nachgeht.
Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin stellt dazu innerhalb 31. August einen Antrag an das Amt für Arbeitsmarktintegration. Der Beitrag wird nur für Neuanstellungen im Jahr des Antrages oder im vorhergehenden Jahr gewährt oder im Falle einer Erhöhung des Prozentsatzes der Invalidität für den genannten Zeitraum, die eine Erhöhung der Beitragsdauer bewirkt. Für Anstellungen, für die bereits im Vorjahr ein Beitrag ausgezahlt wurde, kann laut den neuen Richtlinien die Beitragsgewährung fortgeführt werden, falls die bisher geltende Höchstdauer noch nicht erreicht wurde. Detaillierte Informationen finden Sie im Informationsblatt.
CUP (Einheitlicher Projektcode) – Information für die Unternehmen
Um die Überwachungssysteme für öffentliche Investitionen zu stärken und die Transparenz der Verwaltungstätigkeit zu gewährleisten, sehen die geltenden Vorschriften vor, dass jedes öffentliche Finanzierungs- oder Investitionsprojekt eindeutig durch einen CUP („Einheitlicher Projektcode“) gekennzeichnet sein muss.
Diesbezüglich ist es erforderlich, ab Erhalt der Mitteilung über den CUP, auf allen Unterlagen (Ergänzungen, Mitteilungen mittels PEC/E-Mail, Erklärung zur Auszahlung mit entsprechenden Ergänzungen usw.) die sich auf das Ansuchen beziehen, den CUP anzuführen.
Weitere Informationen über den CUP: https://cupweb.rgs.mef.gov.it/CUPWeb
Der Beitrag wird nur für Neuanstellungen im Antragsjahr oder im vorhergehenden Jahr gewährt oder wenn in diesem Zeitraum der Prozentsatz der Invalidität dermaßen erhöht wurde, dass sich die Beitragsdauer verlängert.
Kopie des Invaliditätszeugnisses mit Angabe der Diagnose
Der Antrag wird digital unterzeichnet und über PEC an as.sl@pec.prov.bz.it versandt. Dafür werden unten stehende Vordrucke verwendet.
Der Antrag wird mit einer Stempelmarke von 16,00 € versehen.
Formulare und Anlagen
Infoblatt – Beiträge für die Anstellung von Menschen mit Behinderung
- Formulare
- Infoblatt [51 KB]
- Formulare
Arbeitseingliederung - Beiträge für die Anstellung von Menschen mit Behinderung
- Formulare
- Ansuchen Beitrag [1 MB]
- Anlage A - Privatbetriebe [1 MB]
- Anlage B - Familienbetrieb [1 MB]
- Formulare
Arbeitseingliederung – Vollmachtserklärung im Bezug auf Anfragen betreffend Beiträge
- Formulare
- Vollmacht Beitrag [929 KB]
- Formulare
Arbeitseingliederung - Auszahlung des gewährten Beitrages für die Anstellung von Menschen mit Behinderung
- Formulare
Anleitung für den Ablauf des Ansuchens und der Abrechnung der Beiträge
- Anlagen
- Anleitung [1 MB]
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 20.07.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für ArbeitsmarktintegrationLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 418609
0471 41 86 00
E-Mail: as@provinz.bz.it
PEC: as.sl@pec.prov.bz.it
as.sl@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/arbeit
Termine
- 31. August eines jeden Jahres für das Ansuchen auf Gewährung des Beitrages für die Anstellung; ACHTUNG Ausschlussfrist
- 30. April eines jeden Jahres für das Ansuchen um Auszahlung des im Vorjahr gewährten Beitrages; ACHTUNG Ausschlussfrist