Anbau ANHÄNGEKUPPLUNG - AUSTAUSCH DES LPG GASTANKS und andere laut Art. 78 StVG - Vereinfachungen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
FÜR DIE ANHÄNGEKUPPLUNGEN:
Die am Fahrzeug angebaute Anhängekupplung muss in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Der Vermerk „gancio di traino (z.B. e4*__*____) se installato fin dall’origine“ ist nur für Anhängekupplungen gültig, die vom Fahrzeughersteller montiert worden sind.
Die Anhängelast scheint unter Punkt O1 der Zulassungsbescheinigung auf.
Die höchstzulässige Breite des Anhängers beträgt im Falle von PKW’S dessen Fahrzeugbreite + 70 cm, aufgerundet auf die nächst höheren 5 cm.
Im Falle von LKW’s ist die höchstzulässige Breite des Anhängers gleich der Breite des Kraftfahrzeuges.
- Antragsformular TT2119BZ – ausgefüllt und vom Fahrzeugeigentümer unterschrieben;
- Kopie der Zulassungsbescheinigung;
- Technische Unterlagen bezüglich des eingebauten/ausgetauschten Ausrüstungsteiles;
- Montageerklärung der Werkstatt mit Sitz in der Provinz Bozen;
- Ablichtung der Unterschriftshinterlegung des Werkstattinhabers beim Kraftfahrzeugamt; falls diese nicht verfügbar ist, muss ein Handelskammerauszug und die Ablichtung eine Ausweises des Werkstattinhabers vorgelegt werden.
Die Kosten für den Nachtrag in die Zulassungsbescheinigung betragen 26,20€.
Man kann mit Bancomat, Kreditkarte oder in Bar bezahlen.
- Art 78 Straßenverkehrsgesetz
- Ministerialdekret vom 8 Januar 2021
Wer mit einem Fahrzeug fährt, an welchem eine Anhängekupplung angebaut ist, ohne dass dies im der Zulassungsbescheinigung nachgetragen worden ist, unterliegt einer Geldstrafe und der Zusatzstrafe des Entzuges der Zulassungsbescheinigung (Art. 78 StVG)
Formulare und Anlagen
ANHÄNGERKUPPLUNG - AUSTAUSCH DES LPG GASTANKS und andere laut Art. 78 Vereinfachungen
- Formulare
- Anlage 1 - DEU - Akkreditierung [93 KB]
- Allegato - Anlage - 2a - ITA-DEU - Deposito firma generico - Hinterlegung der Unterschrift [94 KB]
- Allegato - Anlage - 2b - ITA-DEU - Deposito firma generico sedi varie - Beglaubigung der Unterschrift [97 KB]
- Anlage T1a - DEU - LPG werkseitig [73 KB]
- Anlage T1b - DEU - LPG retrofit [71 KB]
- Anlage T2 - DEU - Anhängekupplung [59 KB]
- Anlage T3 - DEU - Anpassungen [62 KB]
- Anlagen
- Formulare
Formblatt TT 2119/BZ
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 19.04.2022)
Zuständige Einrichtung
KraftfahrzeugamtLandhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 54 50
E-Mail: motorisierung@provinz.bz.it
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Dienstag - Freitag: 8.15 - 11.30 Uhr