Gleichstellung von Meisterbriefen und Handelsfachwirtediplomen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Sie können einen im Ausland erworbenen Meisterbrief oder ein Handelsfachwirt-/Handelsfachwirtin-Diplom gleichstellen lassen, wenn die fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse nachweislich einen Südtiroler Meisterbrief oder einem Südtiroler Handelsfachwirt-/Handelsfachwirtin-Diplom entsprechen. Mit der Gleichstellung werden Sie vom Amt in das Verzeichnis der Südtiroler Meister eingetragen.
Berufsbildungsabkommen zwischen Südtirol und Österreich
Das Berufsbildungsabkommen zwischen Südtirol und Österreich von 2017 ermöglicht die Gleichstellung in 32 Berufen und die der Prüfungszeugnisse in Unternehmensführung und Berufspädagogik. In den Anlagen finden Sie das Berufsverzeichnis.
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von € 16,00 beizulegen.
Formulare und Anlagen
Verzeichnis der gleichgestellten Meisterbriefe
Ansuchen um Gleichstellung
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 10.06.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für Lehrlingswesen und MeisterausbildungDantestraße 11, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 69 80
E-Mail: lehrlingswesen@provinz.bz.it
PEC: meister.maestro@pec.prov.bz.it