Teilweise Befreiung von Meister- oder Handelsfachwirteprüfung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Sie können von einem Teil oder von einzelnen Modulprüfungen der Meister- oder Handelsfachwirteprüfung befreit werden, wenn Sie zur Meister- oder Handelsfachwirteprüfung zugelassen worden sind und das Abschlusszeugnis einer Ausbildung vorweisen können, deren Inhalte mit dem Prüfungsprogramm übereinstimmen.
Wenn Sie von Teilen der Meister- oder Handelsfachwirteprüfung befreit worden sind, erhalten Sie den Meisterbrief, aber keine Gesamtnote für die Meisterprüfung.
Voraussetzung ist, dass
- das Abschlusszeugnis von einer öffentlichen Einrichtung oder einer Einrichtung mit entsprechenden hoheitlichen Aufgaben ausgestellt worden ist und
- das Prüfungsprogramm, das dem vorgelegten Abschlusszeugnis zugrunde liegt, im Wesentlichen dem Programm der betreffenden Meister- oder der Handelsfachwirteprüfung entspricht.
Antrag um Befreiung
Nachweis (Kopie der Zeugnisse/Diplome, Lehrplan/Programm der Ausbildung und eventuelle andere Unterlagen)
Landesgesetz vom 14. Dezember 1988, Nr. 58, VI. Kapitel-bis
Gastgewerbeordnung
Landesgesetz vom 25. Februar 2008, Nr. 1, Abschnitt IV
Handwerksordnung
Landesgesetz vom 2. Dezember 2019, Nr. 12, 9. Abschnitt
Handelsordnung
Dekret des Landeshauptmanns vom 18. September 2020, Nr. 35 Verordnung über die Meisterausbildung im Handwerk und im Gastgewerbe sowie über die Handelsfachwirteausbildung
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Antrag um Befreiung
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 12.09.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für Lehrlingswesen und MeisterausbildungDantestraße 11, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 69 80
E-Mail: lehrlingswesen@provinz.bz.it
PEC: meister.maestro@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: Von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: Von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr