Bewilligung zur Führung einer Alpinschule
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Eröffnung von Alpinschulen ist einer Bewilligung des zuständigen Landesrates nach Einholung des Gutachtens der Landesberufskammer der Bergführer und des Alpinbeirates unterworfen.
Eine Alpinschule kann auf Initiative von mindestens einem Bergführer eröffnet werden, der sich zum Betreiben der Schule der Mitarbeit von mindestens zwei weiteren Bergführern zu bedienen hat.
Folgende Unterlagen müssen dem Gesuch beigelegt werden:
a) beglaubigte Kopie der Satzung der Alpinschule;
b) Erklärung anstelle eines Notarietätsaktes (siehe Gesuch);
c) Bericht über die verfügbare Ausrüstung und Einrichtung im Sitz;
d) Tätigkeitsprogramm;
e) maßstabgerechte Kopie allfälliger Embleme oder Abzeichen der Alpinschule;
f) eine Stempelmarke zu 16,00 €;
Das Ansuchen ist mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro zu versehen.
Eine Stempelmarke zu 16,00 Euro ist beizulegen.
Landesgesetz vom 13. Dezember 1991, Nr. 33 Berg- und Skiführerordnung
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Bewilligung zur Führung einer Alpinschule
- Formulare
- Ansuchen Bewilligung Alpinschule [139 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 11.06.2021)
Zuständige Einrichtung
Funktionsbereich TourismusLandhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 37 80
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Termine
31. Oktober jedes Jahres.