Technische Bestimmungen, Richtlinien und Studien im Hochbau
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die angeführten technischen Bestimmungen, Richtlinien und Studien wurden von verschiedenen Arbeitsgruppen des Ressorts für Bauten ausgearbeitet.
Diese Handlungsvorschriften haben bindenden Charakter.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 03.07.2017)
Zuständige Einrichtung
11. Hochbau und technischer DienstLandhaus 2, Silvius-Magnago-Platz 10, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 23 30
0471 41 23 31
E-Mail: abteilung.hochbau@provinz.bz.it
PEC: hochbau.edilizia@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr