Anlieferung und Behandlung von Abfällen in Kläranlagen für kommunales Abwasser
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz autorisiert die Betreiber der Kläranlage für kommunales Abwasser, die aus Abwasser bestehen und aus Südtirol stammen, im Rahmen der noch vorhandenen Behandlungskapazität, anzunehmen.
Siehe Abschnitt "Formulare und Anlage"
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Auch bei Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes ist die Zahlung der Stempelsteuer vorgesehen.
Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt. Die Stempelsteuer kann auch mittels Formulars F23 entrichtet werden, welches dem Ansuchen eingescannt beizufügen ist (STEUFERKODEK = 456T; AMT ODER KÖRPERSCHAFT = TBD).
Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Antragsformular Anlieferung und Behandlung von Abfällen, die aus Abwässer bestehen, in Kläranlagen für kommunales Abwasser (Art. 42) 29.4
Antragsformular Anlieferung und Behandlung von Abfällen in Kläranlagen für kommunales Abwasser (Art. 29) 29.4
Stempelsteuer zur Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes (Amt 29.4)
Für die Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes (Ermächtigung, Revision, usw.)
- Formulare
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf elektronischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 19.05.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für GewässerschutzLandhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 18 61
0471 41 18 62
Fax: 0471 41 18 59
E-Mail: gewaesserschutz@provinz.bz.it
PEC: gewaesserschutz.tutelaacque@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Termine
Innerhalb von 30 Tagen für die Anlieferungen die im Landesgesetz vom 18.06.2002, Nr. 8 beim Art. 42, 2. Komma bei den Buchstaben b "industrielles Abwasser, welches die Grenzwerte für die Ableitung in die Kanalisation einhält" und e "Stoffe, die aus der Behandlung des kommunalen Abwassers stammen und für eine weitere Behandlung, vor der Wiederverwendung oder der Entsorgung, bestimmt sind" vorgesehen sind.