Rotationsfonds - Neugründung, Betriebsnachfolge & Kooperation
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Wichtiger Hinweis: Mit Beschluss der Landesregierung vom 22.12.2020 Nr. 1028 ist die Finanzierung aus dem Rotationsfonds vorübergehend außer Kraft gesetzt worden.
Förderungen an Unternehmen für Neugründung, Betriebsnachfolge, Betriebsübernahme und Kooperationen in den Wirtschaftssektoren Handwerk, Handel und Dienstleistungen und Industrie.
Art der Förderung: begünstigtes Darlehen
Neues Unternehmen:
Unternehmen oder Konsortien zwischen Unternehmen, die ihre Tätigkeit in den letzten 24 Monaten vor dem Datum der Einreichung des Förderungsantrages aufgenommen haben (diese Begrenzung ist auf fünf Jahre ab Aufnahme der Tätigkeit für Selbständige oder, falls günstiger, ab Eintragung in die Berufsliste für freiberuflich Tätige erhöht).
Unternehmensnachfolge:
Unternehmen, dessen Eigentum und Führung innerhalb des dritten Verwandtschaftsgrades in gerader Linie übertragen werden. Wer übernimmt darf auf jeden Fall nicht älter als 40 sein und muss die restlichen Merkmale eines „Neuen Unternehmens“ aufweisen. Die Übertragung darf nicht länger als sechs Monate vor Einreichungsdatum des Förderungsantrages zurückliegen.
Unternehmensübernahme:
Unternehmen, dessen Eigentum und Führung aufgrund eines Todesfalles oder eines Rechtsgeschäftes übertragen werden. Wer übernimmt muss auf jeden Fall die restlichen Merkmale eines „Neuen Unternehmens“ aufweisen. Die Übernahme darf nicht länger als sechs Monate vor Einreichungsdatum des Förderungsantrages zurückliegen.
Kooperation:
die Zusammenarbeit in Rechtsform von mindestens zwei Unternehmen zwecks Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels.
- Gesuchstellung:
- Antrag mit Stempelmarke zu 16,00 €
- Informationsbericht und Genehmigunsschreiben der konventionierten Bank
Dem Gesuch im Sinne des Landesgesetz Nr. 4/1997 ist eine Stempelmarke von 16,00 € beizulegen.
Landesgesetz Nr. 4 vom 13. Februar 1997 und Landesgesetz Nr. 9 vom 15. April 1991 und diesbezügliche Anwendungsrichtlinien (Beschluss der Landesregierung Nr. 607 vom 26.05.2015 und Beschluss der Landesregierung Nr. 375 vom 24.04.2018).
(Die Richlinien wurden bis zum 31. Dezember 2021 velängert)
Was gefördert wird
Beschaffung von Liquidität für neue Unternehmen, Betriebsnachfolge, Betriebsübernahme und für Kooperationen und Konsortien.
Ausmaß der FörderungDarlehen bis zu 50.000,00 Euro, mit bis zu 80% zinsenloser Landesbeteiligung und mit Tilgungszeit von zehn Jahren. (De-minimis-Förderung)
Formulare und Anlagen
Beschluss der Landesregierung Nr. 375 vom 24. April 2018
Änderung der Anwendungsrichtlinien Rotationsfonds für die Bereiche Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus, sowie Verlustbeiträge im Bereich Tourismus - verlängert bis zum 31/12/2021
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 28.04.2021)
Zuständige Einrichtung
35. WirtschaftLandhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 36 50 Elena Lucio - Handwerk/artigianato
0471 41 37 05 Claudia Busellato - Industrie und Gruben/industria e cave
0471 41 37 43 Georg Hofer - Handel und Dienstleistungen/commercio e servizi
E-Mail: wirtschaft@provinz.bz.it
PEC: handwerk.artigianato@pec.prov.bz.it
industrie.industria@pec.prov.bz.it
handel.commercio@pec.prov.bz.it
wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
Website: www.provinz.bz.it/wirtschaft
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Termine
Die Anträge um Förderung müssen innerhalb 24 Monaten ab Tätigkeitsbeginn eingereicht werden.
Im Falle von Betriebsnachfolgern müssen die Anträge innerhalb 6 Monaten ab Unterzeichnung des Vertrags zur Betriebsübergabe eingereicht werden.