Abfall - Ermächtigung zur Ausübung von Verwertungs- und Beseitigungsverfahren
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Amt für Abfallwirtschaft der Agentur für Umwelt und Klimaschutz ermächtigt die Person welche die Anlage betreibt, die Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren von Abfällen durchzuführen, falls kein Projekt genehmigt werden muss.
Wer die Anlage betreibt (Firmen) leitet das Ansuchen weiter.
- Ansuchen
- Technischer Bericht über das Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahren
- Planunterlagen: Auszug aus dem Bauleitplan, Lagepläne, eventuelle Details und Schnitte
- Eventuelle Zustimmung der Gemeinde zur Ausübung der Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahren
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.
Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt.
Auch bei Ausstellung der Ermächtigung ist die Zahlung der Stempelsteuer von 16,00 Euro vorgesehen (siehe Formular "Stempelsteuer zur Ausstellung der Ermächtigung"); Modalitäten wie oben angeführt.
Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Abfall - Ansuchen um Ermächtigung zur Ausübung von Verwertungs-bzw. Beseitigungsverfahren von Abfällen
- Formulare
- Ansuchen um Ermächtigung [167 KB]
- Formulare
Abfall - Stempelsteuer zur Ausstellung der Ermächtigung
- Formulare
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf elektronischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 20.06.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für AbfallwirtschaftLandhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 18 80
Fax: 0471 41 18 59
E-Mail: abfallwirtschaft@provinz.bz.it
PEC: abfallwirtschaft.gestionerifiuti@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Das Ansuchen um Erneuerung der Ermächtigung muss sechs Monate vor Verfall derselben eingereicht werden. Bei einer grundlegenden Änderung der Tätigkeit muss die Ermächtigung auf jeden Fall erneuert werden.
Zur Erinnerung: Die Zahlung der Stempelsteuer ist auch für die Ausstellung der darauffolgenden Ermächtigung vorgesehen und muss mit einem früheren Datum erfolgen, als die Unterzeichnung der Selbsterklärung (siehe Formular "Stempelsteuer zur Ausstellung der Ermächtigung").