Genehmigung der Emissionen von Trockenreinigungen für neue Anlagen mit geschlossenem Zyklus
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die verantwortliche Person von neuen Anlagen mit geschlossenem Zyklus für die Trockenreinigung von Stoffen und Lederwaren, mit Ausnahme der Pelzmäntel, müssen vor Inbetriebnahme der Anlagen die allgemeine Genehmigung der Emissionen beantragen.
Der Antrag muss an das Amt für Luft und Lärm mindestens 15 Tage vor Inbetriebnahme gestellt werden. Im Antrag müssen die Anzahl der Maschinen, deren Eigenschaften (Modell, Trommelvolumen, verwendetes Lösungsmittel), die Höchstjahresmenge an verwendeten Lösungsmitteln und die Höchstjahresmenge an gereinigter Wäsche, aufgelistet werden.
Mit dem Antrag auf Ermächtigung erklärt die verantwortliche Person, dass die Anlagen den geltenden bautechnischen Bestimmungen entsprechen und die gemäß Teil VII, Anhang III, fünfter Teil des gesetzesvertretenden Dekretes vom 3. April 2006, Nr. 152, vorgeschriebenen Betriebsbestimmungen eingehalten werden.
Vor Inbetriebnahme der Anlage, muss dem Amt für Luft und Lärm der Antrag auf allgemeine Genehmigung der Emissionen anhand des dafür bestimmten Formulars gestellt werden.
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.
Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Allgemeine Genehmigung der Emissionen für Trockenreinigungen
- Formulare
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf elektronischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 08.06.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für Luft und LärmLandhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 18 20
Fax: 0471 41 18 59
E-Mail: all@provinz.bz.it
PEC: luftlaerm.ariarumore@pec.prov.bz.it