Eintragung in das Landesverzeichnis der Lieferfirmen von prothetischen Behelfen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Um 100% des für die prothetischen Behelfe laut Verzeichnis 1 des M.D. 332/1999 vorgesehenen Preises zu erhalten, müssen die Lieferfirmen in das Landesverzeichnis eingetragen werden. Der Antrag muss beim Amt für Gesundheitssteuerung vorgelegt werden.
Vorherige Eintragung in das Verzeichnis der Hersteller von Medizinprodukten nach Maß beim Gesundheitsministerium.
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine weiteren Dokumente notwendig.
Die Kosten für diese Dienstleistung belaufen sich auf 16 € (Stempelmarke).
Die Eintragung in das Landesverzeichnis erfolgt durch Dekret des zuständigen Abteilungsdirektors.
Formulare und Anlagen
Antrag um Eintragung in das Landesverzeichnis der Lieferfirmen von prothetischen Behelfen
- Formulare
- Anlagen
- Lieferbedingungen [498 KB]
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 09.01.2020)
Zuständige Einrichtung
Amt für GesundheitssteuerungLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 80 50
0471 41 80 51
E-Mail: gesundheitssteuerung@provinz.bz.it
PEC: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.