Dienstleistungen A-Z
Sie haben gewählt: Abfallverminderung
- Abfall - Abnahme und Ermächtigung einer Anlage zur Verwertung bzw. Beseitigung von Abfällen
Im Sinne des Landesgesetzes Nr. 4 vom 26.05.2006 sind Anlagen zur Bewirtschaftung von Abfällen genehmigungspflichtig. Das Genehmigungsverfahren wird durch den Artikel 2 des Dekretes des Landeshauptmannes Nr. 23. vom 11.07.2012 festgelegt. - Abfall - Beiträge für die Errichtung von Abfallbewirtschaftungsanlagen und -maßnahmen
Artikel 12 Absätze 1 und 2 des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4, sieht vor, dass den Gemeinden, deren Verbänden, den Bezirksgemeinschaften, den Sonderbetrieben und den Kapitalgesellschaften mit mehrheitlicher Beteiligung der...