Entlastungen und Energieeinsparung

Entlastungen und Energieeinsparung

Maßnahmen zum Schutz des Konsums und zur Förderung der Energieeinsparung

Die derzeitige Teuerungswelle ist auch in Südtirol zu spüren und belastet die privaten Haushalte ebenso wie die öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen im Land. Das Land Südtirol arbeitet deshalb an verschiedenen Maßnahmen mit dem Ziel, die Teuerungen für Südtirols Bevölkerung abzufedern und Konsum und Wirtschaft zu schützen. Gleichzeitig setzt das Land auf die Förderung der Energieeinsparung. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Maßnahmen, können sich über aktuelle Beschlüsse informieren und erhalten Zugang zu den angebotenen Unterstützungsleistungen.

Entlastungspaket
Förderung von Energiesparmaßnahmen

FAQ: Gut und richtig informiert

[Entlastungen und Energieeinsparung]

Welche Unterstützungen werden von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt, um die gestiegenen Lebenserhaltungskosten abzufedern?

Das Land Südtirol unterstützt u.a. mit folgenden regulären finanziellen Leistungen: Soziales Mindesteinkommen, Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten, Landesfamiliengeld, Landesfamiliengeld+ und Landeskindergeld. Zur Abfederung der Teuerungswelle wurden zudem bisher 3 Einmalzahlungen z.T. bereits ausbezahlt: Einmalzahlung zum Beitrag für Wohnungsnebenkosten (500 Euro für alle, die im Jahr 2022 mindestens eine Monatsrate des Beitrages für die Wohnungsnebenkosten bezogen haben), Kinderbonus (400 Euro/Kind für alle Bezieherfamilien des Landeskindergeldes)

Datum: 3.11.2022
[Entlastungen und Energieeinsparung]

Wie viel kostet die Ermittlung des ISEE-Werts und wo kann man diesen beantragen?

Die Ermittlung des ISEE-Wertes kann in einem Steuerbeistandszentrum (Caf) vorgenommen werden, eine Auflistung aller Caf gibt es online unter https://aswe.provinz.bz.it/adressen-patronate-caaf.asp. Es empfiehlt sich dafür einen Termin zu vereinbaren. Für diesen Dienst berechnen die Steuerbeistandszentrum eine Bearbeitungsgebühr, Auskünfte dazu gibt es bei den unterschiedlichen Anbietern. Alternativ dazu können jede Bürgerin und jeder Bürger selbst online über die Webseite des Nationalen Institutes für Sozialfürsorge NISF/INPS den eigenen ISEE-Wert ermitteln (dafür braucht es einen Spid sowie alle Unterlagen zu Einkommens- und Vermögenssituation des Antragstellers und seiner Familiengemeinschaft).
Quelle: Ressort Familie, Senioren, Soziales und Wohnbau

Datum: 3.11.2022
[Entlastungen und Energieeinsparung]

Wie viel spart man im Winter Energiekosten durch die Senkung der Raumtemperatur um 1° Celsius?

Bei einem durchschnittlichen Bestandsgebäude bringt jede Absenkung um ein Grad Celsius im Schnitt in etwa eine Einsparung von 5-6 % an Heizenergie. Bei energieeffizienten Gebäuden kann die Einsparung sogar noch höher ausfallen.
Quelle: Amt für Energie und Klimaschutz; KlimaHaus Südtirol

Datum: 3.11.2022
[Entlastungen und Energieeinsparung]

Wie viel spart man im Winter Energiekosten durch die Senkung der Raumtemperatur um 1° Celsius?

Bei einem durchschnittlichen Bestandsgebäude bringt jede Absenkung um ein Grad Celsius im Schnitt in etwa eine Einsparung von 5-6 % an Heizenergie. Bei energieeffizienten Gebäuden kann die Einsparung sogar noch höher ausfallen.
Quelle: Amt für Energie und Klimaschutz; KlimaHaus Südtirol

Datum: 3.11.2022
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Wie hoch sind die Kosten und gibt es Förderungen oder Finanzierungsprogramme für Wärmepumpen?

Eine Wärmepumpenanlage kostet etwa doppelt so viel wie eine gleichwertige Anlage mit einem Gasbrennwertkessel. Im Falle einer geothermischen Wärmepumpe kommen noch die Kosten für die Lieferung und Installation der Erdwärmesonden dazu. Der Vorteil einer geothermischen Wärmepumpe gegenüber einer Luftwärmepumpe liegt vor allem im niedrigeren Bedarf an Antriebsenergie in den Wintermonaten sowie der Möglichkeit, im Sommer das Gebäude auch zu kühlen.
Für den Austausch bestehender Heizanlagen durch Wärmepumpen kann die Steuerabschreibung von 65% oder die staatliche Förderung des sogenannten “conto termico” in Anspruch genommen werden. Wer in einem Gebäude mit KlimaHaus Standard B (ab 2023 C) eine Wärmepumpe gleichzeitig mit einer PV-Anlage installiert, hat die Möglichkeit auf einen Landesbeitrag von 40 Prozent der anerkannten Kosten. Keine Landesförderungen gibt es, wenn das Gebäude in der Versorgungszone eines Fernheizwerks liegt. Zudem muss die Wärmepumpe bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen und das Heizsystem mit Vorlauftemperaturen unter 50°C betrieben werden. Die verschiedenen Förderungen sind nicht kumulierbar.
Quelle: Amt für Energie und Klimaschutz; KlimaHaus Südtirol

Datum: 3.11.2022