Entlastungspaket

Der Südtiroler Landtag hat in seiner Oktobersitzung im Zuge einer Haushaltsänderung 100 Millionen Euro an Geldmitteln für das so genannte Entlastungspaket zur Abfederung der Teuerung infolge der Energiekrise bereitgestellt. Rund 58,8 Millionen davon kommen in Form von Direkthilfen Familien, Paaren und Alleinlebenden zugute, die einen ISEE-Wert von 40.000 Euro nicht überschreiten.

Für die Inanspruchnahme des Entlastungsbonus gilt:

  • Familien mit minderjährigen Kindern oder volljährigen Kindern mit einer Behinderung, die das Landeskindergeld bereits beziehen, müssen kein weiteres Ansuchen stellen und bekommen die außerordentlich Einmalzahlung in Höhe von 600 Euro mit dem Kindergeld automatisch ausbezahlt. Wer das Landeskindergeld noch nicht bezieht, kann noch bis Ende 31. Dezember 2022 jederzeit online oder über ein Patronat darum ansuchen.
    Alle, die zwischen Oktober und Dezember 2022 mindestens eine monatliche Zahlung erhalten, bekommen in den kommenden Monaten den außerordentlichen Einmalbonus, gemäß dem Beschluss der Landesregierung Nr. 797/2022, in Höhe von 600,00 Euro ausbezahlt.
  • Familien mit volljährigen Kindern oder ohne Kinder und Alleinlebende können vom 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 online oder über ein Patronat einen Antrag stellen. Der Bonus wird als Festbetrag in Höhe von 500,00 Euro gewährt und als Pauschalbetrag ausgezahlt. Hier finden Sie alle Details zum Entlastungsbonus.

Die Energieanbieter auf dem Südtiroler Markt wurden zudem aufgefordert, im Rahmen des bilanztechnisch Möglichen die Tarife so niedrig wie möglich zu gestalten. Als Eigentümer des Energieversorgungsunternehmens Alperia hat das Land Südtirol in Abstimmung mit den Gemeinden in diesem Sinnen die Weisung erteilt, Angebote mit günstigeren Konditionen zu machen, selbst wenn dies bedeutet, auf Gewinne zu verzichten. Außerordentliche Geldmittel wurden auch für die Gemeinden, Seniorenwohnheime und Bezirksgemeinschaften zur Verfügung gestellt, damit diese ihre Dienste aufrechterhalten können, ohne die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu belasten.

Es wird empfohlen,sich über ein Steuerbeistandszentrum (CAF) den ISEE-Wert des eigenen Haushalts berechnen zu lassen. Dies ist eine der Voraussetzungen, um das Ansuchen um einen Landesbeitrag stellen zu können. Ab dem Jahreswechsel kann für die Beantragung sowohl die ISEE 2022, als auch die ISEE 2023 herangezogen werden.