Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen

Bestimmungen über die Ersatzerklärungen und die Verwaltungsunterlagen im Sinne des Landesgesetzes Nr. 17 vom 22. Oktober 1993, "Regelung des Verwaltungsverfahrens".

Die Verwaltung, Gewährleistung und Überprüfung der Datenübermittlung und der direkte Zugang zu denselben zwecks Einholung der Daten von Amts wegen, sowie die Kontrollen über die Ersatzerklärungen, ist Zuständigkeit der jeweiligen mit dem Verfahren befassten Organisationseinheiten des Landes.

Rahmenabkommen über den Zugang zu den Daten und Informationen im Besitz anderer öffentlicher Verwaltungen: