Ernennungsakt oder Bekanntgabe der Ernennung des Landeshauptmannes |
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Aufteilung der Aufgabenbereiche unter den Landesrätinnen und Landesräten (Dekret des Landeshauptmannes vom 21. Januar 2014, Nr. 40) |
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Dauer des Auftrags: fünf Jahre ab dem Datum der Ernennung (Art. 48 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 31.08.1972, Nr. 670) |
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Lebenslauf |
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Vergütungen jeglicher Art in Zusammenhang mit der Übernahme des Amtes |
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Landesgesetz vom 19. Mai 2017, Nr. 5 |
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Regionalgesetz vom 21. September 2012, Nr. 6 |
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Beträge der mit öffentlichen Mitteln bezahlten Dienstreisen und Außendienste |
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Daten betreffend die Übernahme von weiteren Ämtern bei öffentlichen und privaten Körperschaften und entsprechende Vergütungen jeglicher Art: |
- hat keine weiteren Ämter übernommen.
Anlage
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Weitere eventuelle Aufträge mit Aufwendungen zu Lasten der öffentlichen Finanzen und Angabe der zustehenden Vergütungen: |
- hat keine weiteren Aufträge übernommen.
Anlage
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Vermögenserklärungen gemäß Art. 14, Abs. 1, Buchst. f) des GVD Nr. 33/2013 und deren jährliche Änderungen |
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Einkommens- und Vermögenserklärungen gemäß Art. 14, Abs. 1, Buchst. f) des GVD Nr. 33/2013 des Ehegatten/der Ehegattin und der Verwandten innerhalb des zweiten Grades |
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Kopie der letzten Einkommenssteuererklärung für natürliche Personen |
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Erklärung über die für Wahlwerbung bestrittenen Ausgaben und eingegangenen Verbindlichkeiten |
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