Kriterien und Modalitäten
Veröffentlichung der Akte, mit denen die Kriterien und Modalitäten festgelegt sind, an die sich die Verwaltung bei der Gewährung von Subventionen, Zuschüssen, Beihilfen und finanziellen Unterstützungen sowie von wirtschaftlichen Vorteilen jeglicher Art an natürliche oder juristische Personen und öffentliche oder private Körperschaften halten müssen:
- Beschlüsse der Landesregierung
- Dekrete des Landeshauptmanns und der Mitglieder der Landesregierung, sowie der Direktoren der Organisationseinheiten des Landes
Kriterien für die Gewährung von wirtschaftlichen Vergünstigungen:
- Landesgesetz vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, Art. 2 (Externer Link)
Die gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Anwendungsrichtlinien sind auch in den Beschreibungen der einzelnen Dienste der Landesverwaltung angeführt und einsehbar:
Subventionen, Zuschüsse, Beiträge und finanzielle Beihilfen im Rahmen von EU-Förderungen: