Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften

Verzeichnis der wie immer benannten öffentlichen Körperschaften, die vom Land errichtet, beaufsichtigt oder finanziert werden und jener, für welche das Land die Befugnis zur Ernennung der Verwalter hat, mit Angabe der übertragenen Aufgaben und der für die Verwaltung durchgeführten Tätigkeiten oder der anvertrauten öffentlichen Dienste, gemäß Artikel 22, Absatz 1, Buchstabe a) des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013:

Verlinkung mit den offiziellen Webseiten der beaufsichtigten öffentlichen Körperschaften (Art. 22, Absatz 3, gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013):