Zahlungen aus den landwirtschaftlichen ELER und EGFL Fonds
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Zahlungen
Auf dieser Seite stellt die Landeszahlstelle Daten über die Zahlungen und die Begünstigten aus den landwirtschaftlichen ELER und EGFL Fonds bereit, die, wie von den Artikeln 111-114 Ver. EU Nr. 1306/2013 und Artikeln 57-62 Ver. EU Nr. 908/2014 vorgeschrieben, im Jahr nach ihrer Auszahlung veröffentlicht werden.
Die veröffentlichten Informationen beziehen sich auf physische, juristische Personen und auf Vereinigungen oder anderweitig amtlich anerkannt (wenn es sich um Vereinigungen von juristischen Personen ohne Rechtspersönlichkeit handelt) und beziehen sich auf empfangene Zahlungen des Vorjahres.
Die oben genannten Informationen sind auf einer einzigen Website pro Mitgliedsstaat veröffentlicht. Die Veröffentlichung muss innerhalb 31. Mai des Folgejahres gemacht werden. Gemäß Artikel 111, Abs. 1 Ver. EU Nr. 1306/2013 bleiben die Informationen vom Zeitpunkt ihrer ersten Veröffentlichung zwei Jahre lang auf der Website zugänglich.
Inhalt der Veröffentlichung
- Ver. EU Nr. 1306/2013 [1.626 KB]
- Ver. EU Nr. 908/2014 [1.314 KB]