Evaluation für das deutsche Bildungssystem

Lernstandserhebungen im Schuljahr 2022/23

In nachstehender Tabelle finden Sie eine Auflistung der Lernstandserhebungen für das Schuljahr 2022/23 unterteilt nach Klassenstufe, Fach, Testformat und Terminen.

* CBT – computerbasierte Testung
** Die Testzeit variiert aufgrund des Einsatzes unterschiedlichen Hörbeispiele geringfügig.
*** Inklusive der im ordentlichen Zeitfenster abwesenden Schüler und SchülerInnen, jenen mit leistungsbedingter Verkürzung der Schullaufbahn oder jenen in Elternunterricht.


Qualität

Die Evaluationsstelle führt im Bildungswesen und an einzelnen Bildungseinrichtungen Erhebungen und Analysen durch, um die Qualität des Bildungsangebots festzustellen. Die Evaluationsberichte beschreiben die Qualität des schulischen Angebots, beleuchten die Standards und zeigen Verbesserungsbereiche auf. Damit trägt die Evaluationsstelle zur Qualitätssicherung und -entwicklung bei und unterstützt zugleich die Rechenschaftslegung.

Nationale und internationale standardisierte Erhebungen

Lernstandserhebungen werden im Zuge der Qualitätssicherung an Schulen regelmäßig  in unterschiedlichen Fächern und Jahrgangsstufen durchgeführt. Das INVALSI ist auf nationaler Ebene die zuständige Institution für zentrale Lernstandserhebungen und für die Abschlussprüfungen. Die PISA-Studie ist eine internationale Schulleistungsuntersuchung, an der sich auch Südtirol beteiligt.

Interne und externe Evaluationen von Schulen

Die interne Evaluation ist ein wichtiger Baustein, um Qualität an Schulen zu sichern und zu entwickeln und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die externe Evaluation, die sogenannten Schulbesuche, gehört zu den Hauptaufgaben der Evaluationsstelle und wird nach dem Konzept der "partizipativen Evaluation" abgewickelt.

Evaluation im Bildungsbereich

Bereits im Landesgesetz vom 29. Juni 2000, Nr. 12 "Autonomie der Schulen" wurde die Evaluation der Qualität des Schulsystems eingeführt. Mit dem Landesgesetz vom 24. September 2010, Nr. 11 wurde das Landesgesetz vom 16. Juli 2008, Nr. 5, das sogenannte Bildungsgesetz, um den Artikel 1/bis (Evaluation des Bildungssystems) ergänzt. Dieser regelt die Verpflichtung zur Evaluation in Kindergärten sowie in den Schulen der Unter- und Oberstufe des Landes und verweist auf die entsprechende Durchführungsverordnung über die Evaluation des Bildungssystems des Landes. Auf gesamtstaatlicher Ebene ist das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 80 vom 28.03.2013 bedeutsam. Es regelt umfassend die Evaluation im Bildungsbereich ("Regolamento sul sistema nazionale di valutazione in materia di istruzione e formazione") und die diesbezüglichen Zuständigkeiten. Im Art. 6, Absatz 3 findet sich außerdem die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an nationalen Lernstandserhebungen. Das Gesetz Nr. 107 vom 13.07.2015 "Buona scuola" sieht eine Reihe von Neuerungen im Bildungsbereich vor, unter anderem die Lernstandserhebungen. Genau geregelt werden sie mit dem Legislativdekret Nr. 62 vom 13.04.2017.

Gesetzliche Vorgaben