Lernstandserhebungen

Rechtliche Grundlage für die standardisierten Lernstandserhebungen stellen die geltenden Bestimmungen auf staatlicher Ebene (Gesetzesdekret Nr. 62/2017) sowie auf Landesebene (Landesgesetz Nr. 5/2008, Beschluss der Landesregierung Nr. 63/2022) dar. Die Beteiligung an den Lernstandserhebungen gehört zur ordentlichen Tätigkeit der Schulen und ist somit verbindlich. Für die Schüler und Schülerinnen ist die Teilnahme an den Lernstandserhebungen verpflichtend. Die genauen Termine und Zeitfenster für die Umsetzung der Lernstandserhebungen werden mit den Kooperationspartnern im In- und Ausland definiert und mit Rundschreiben aus der Bildungsdirektion veröffentlicht.

In nachstehender Tabelle finden Sie eine Auflistung der für das Schuljahr 2023/24 geplanten Lernstandserhebungen unterteilt nach Klassenstufe, Fach, Testformat und geplanten Terminen.

Termine und Zeitfenster für die Lernstandserhebungen im Schuljahr 2023/24

KlassenstufeTestdisziplinTestformatTermin/Zeitraum
4. GS
Italienisch
CBT*
Zeitfenster vom 04.03. bis 15.03.2024
1. MS
Deutsch
CBT* Zeitfenster vom 19.02. bis 01.03.2024
3. MS
Deutsch, Mathematik, Englisch CBT*

schulspezifisches Zeitfenster vom

04.04 bis 30.04.2024

Ersatzzeitraum und externe Kandidaten

vom 27.05. bis 06.06.2024
2. OS
Italienisch CBT Zeitfenster vom 05.02. bis 01.03.2024
5. OS
Deutsch, Mathematik, Englisch CBT

schulspezifisches Zeitfenster vom

01.03. bis 27.03.2024

Ersatzzeitraum und externe Kandidaten

vom 27.05. bis 06.06.2024

*CBT - computerbasierte Testung

 

 

 

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