Arbeitseingliederung (Projekt Plus +35)

Öffentliche Körperschaften, die einen Menschen mit Behinderung im Rahmen der Pflichtquote gemäß Staatsgesetz  vom 12. März 1999,  Nr. 68 oder auch über dieselbe hinaus einstellen möchten, können beim Amt für Menschen mit Behinderungen um Gewährung eines Beitrages ansuchen.