Beschäftigung und sozialpädagogische Tagesbegleitung für Menschen mit Behinderungen

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Die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften/Betrieb für Sozialdienste Bozen bieten Erwachsenen sowohl spezifische teilstationäre Dienste sowie Leistungen zur Arbeitseingliederung und zur Tagesgestaltung, die auf die unterschiedlichen individuellen Bedürfnisse ausgerichtet sind.

Voraussetzung für den Zugang ist ein entsprechendes Gutachten eines Fachdienstes.

 

Typologien der teilstationären Dienste:

a)    Dienste zur Arbeitsbeschäftigung: sie bieten in einem geschützten und sinnstiftenden Kontext Tätigkeiten an, mit dem Ziel der Entwicklung und Aufrechterhaltung von Fähigkeiten und sozialen- und Arbeitskompetenzen, sowie des Anlernens oder der beruflichen Orientierung und Neuorientierung der Personen für eine zukünftige Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Tätigkeiten haben produktiven Charakter und setzen den Verkauf von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen voraus. Der Besuch der Dienste stellt eine Form von dauerhafter oder vorübergehender Beschäftigung in Richtung Arbeitswelt dar.

b)    Sozialpädagogische Tagesstätte: sie bietet den Nutzern und Nutzerinnen mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen einen strukturierten Tagesablauf durch Ausübung verschiedener Tätigkeiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung. Vorrangige Ziele sind die Förderung des Wohlbefindens und im Besonderen die Aktivierung, die Erhaltung und die Entwicklung vorhandener Fähigkeiten und die Teilhabe der Person an der Gemeinschaft. Dabei wird die Entwicklung von sozialen Beziehungen und die soziale Inklusion, auch durch Teilnahme an Initiativen des Territoriums, gefördert. Der Dienst bietet die pflegerische Betreuung und eine sozialpädagogische Begleitung. Die Tagesstätte stellt darüber hinaus ein wichtiges Unterstützungs- und Hilfeangebot für die Familien bei ihrer Betreuungstätigkeit dar.

 

Die Sozialdienste bieten zudem folgende Leistungen an:

-       Individuelle Vereinbarung zur Arbeitsbeschäftigung

-       Begleitung am Arbeitsplatz nach der Anstellung (Jobcoaching)

Gesetzliche Regelung:

Für Informationen:

Wenden Sie sich bitte an die gebietsmäßig zuständigen Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften bzw. an den Betrieb für Sozialdienste Bozen.

Für Maßnahmen zur Arbeitseingliederung wenden Sie sich bitte an die Arbeitsvermittlungszentren