Arbeitseingliederung

Für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und Abhängigkeitserkrankungen gibt es eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten zur Arbeitseingliederung seitens des Arbeitsservice. Die Unterstützungs- und Vermittlungsmaßnahmen tragen dazu bei, bestehende Arbeitsverhältnisse zu sichern und/oder neue Beschäftigungsmöglichkeiten ausfindig zu machen.

Zur Förderung der Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderungen gewährt die öffentliche Hand Beiträge an private Betriebe und öffentliche Körperschaften. Weiters fördert sie Sozialgenossenschaften des Typs B, die als Ziel die Arbeitseingliederung von benachteiligten Personen verfolgen, sowohl hinsichtlich Kapitalisierung und Investitionen und als auch hinsichtlich laufender Ausgaben.

 

Gesetzliche Regelung

Informationen

Für Informationen wenden Sie sich bitte an die gebietsmäßigen Arbeitsvermittlungszentren.