Sachwalterschaft - Landesverzeichnis der ehrenamtlichen Sachwalter

Mit Gesetz vom 9. Jänner 2004, welches am 19. März 2004 in Kraft getreten ist, wurde im Sozialwesen die neue Figur des Sachwalters eingeführt. Aufgabe des Sachwalters ist es, Personen beizustehen, die aufgrund einer Krankheit bzw. einer physischen oder psychischen Behinderung ihre Interessen nicht wahrnehmen können.
Ziel des Gesetzes ist es, diesen den nötigen Beistand in all jenen Situationen zu gewährleisten, in welchen die Entmündigung oder die Teilentmündigung nicht angebracht beziehungsweise nicht gerechtfertigt erscheinen.
Die Bestellung zum Sachwalter erfolgt durch den Vormundschaftsrichter.