Steuerbegünstigungen für Menschen mit Behinderungen

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Beim Ankauf von Kraftfahrzeugen, Prothesen und Hilfsmitteln, sowie technischen Hilfsmitteln und Computerzubehör sind Steuerbegünstigungen bei der Mwst. und ein IRPEF-Steuerabzug möglich.

Beim Ankauf folgender Produkte ist ein begünstigter Mwst.-Steuerabzug von 4% möglich:

  • Ankauf und Umbau eines Kraftfahrzeugs;
  • Ankauf von technischen Hilfsmitteln und Computerzubehör;
  • Orthopädische Geräte;
  • Gegenstände und Geräte, die bei Frakturen benötigt werden;
  • Geräte, die den Hörbehinderten das Hören erleichtern und andere Geräte, die man in der Hand halten, auf dem Körper tragen oder in den Organismus einfügen kann, um einen Mangelzustand oder eine Krankheit auszugleichen;
  • Rollstühle oder ähnliche Fahrzeuge für Invaliden, auch solche, die mit Motor oder durch einen anderen Mechanismus angetrieben werden;
  • Hebebühnen und ähnliche Mittel, welche Personen mit eingeschränkter oder verhinderter Gehfähigkeit dazu dienen, architektonische Hindernisse zu überwinden;
  • Prothesen oder Hilfsmittel, welche bleibende funktionelle Behinderungen betreffen.

Bei der Abfassung der Steuererklärung ist ein Steuerabzug von 19% für Ausgaben vorgesehen.

Zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören:

  • Kraftfahrzeuge;
  • Rollstühle für Menschen mit Behinderung;
  • Geräte für die Behandlung von Brüchen, Hernien und zur Korrektur von Defekten an der Wirbelsäule;
  • Der Ankauf von künstlichen Gliedmaßen für die Fortbewegung;
  • Hilfsmittel zum Heben der Menschen mit Behinderung.

Was Kraftfahrzeuge betrifft gibt es darüber hinaus auch die Möglichkeit der Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie der Registrierungsgebühren für Umschreibungen. (Externer Link)

Für spezifischere Informationen nehmen Sie bitte in den "Leitfaden zu den Steuerbegünstigungen für Personen mit Behinderung"(Externer Link) Einsicht oder in die Internetseite der Agentur für Einnahmen.(Externer Link)

Gesetzliche Regelung

  • Gesetz vom 28. Juli 1989, Nr. 263
  • Gesetz vom 28. Februar 1997, Nr. 30
  • DPR 22.12.1986, Nr. 917
  • DPR 26. Oktober 1972, Nr. 633
  • Rundschreiben des Finanzministeriums vom 18. November 1994, Nr. 189