Trainingswohnungen
Die Trainingswohnung ist ein zeitlich begrenztes Wohnangebot für erwachsenen Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen oder Abhängigkeitserkrankungen.
Ziel ist einerseits die Entwicklung der Fähigkeiten und Kenntnisse, die notwendig sind, um in Autonomie wohnen zu können, und andererseits die Planung und Umsetzung der Maßnahmen, die die Personen darauf vorbereiten, in einer eigenen Wohnung alleine zu leben, mit oder ohne Unterstützung der territorialen Dienste.
Der Aufenthalt in den Trainingswohnungen hat in der Regel eine Dauer von maximal zwei Jahren.
Die interessierten Personen müssen über ein für ihren Lebensunterhalt ausreichendes Einkommen verfügen.
Gesetzliche Regelung:
- Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7 (Externer Link): "Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen"
- Beschluss der Landesregierung vom 18. Juli 2017, Nr. 795 : (Externer Link) "Richtlinien für die Ermächtigung und Akkreditierung der Sozialdienste für Menschen mit Behinderungen"
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Beschluss der Landesregierung vom 30. März 2021, Nr. 284: “Richtlinien für Wohndienste und -leistungen für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen und mit Abhängigkeitserkrankungen“
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Beschluss Nr. 137 vom 16.02.2021 Änderungen zur 1. und 2. Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, "Wohnbauförderungsgesetz" - Widerruf des Beschlusses der Landesregierung Nr. 208 vom 31. Januar 2005
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Beschluss Nr. 5532 vom 26.09.1994 Festlegung einer Richtlinie für die Trägerkörperschaften der Sozialdienste: "Regelung zur Aufnahme und Entlassung von behinderten und psychisch kranken Personen in die Einrichtungen der Sozialdienste" - Widerruf des Beschlusses Nr. 3933/1994
Für Informationen und Aufnahme:
Wenden Sie sich bitte an die gebietsmäßig zuständigen Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften bzw. in Bozen an den Betrieb für Sozialdienste.