Dritter Sektor und Freiwillige Dienste

Runts

Einheitsregister des dritten Sektors

Körperschaften des Dritten Sektors sind Vereine und Stiftungen, die Tätigkeiten von allgemeinem Interesse lt. Art. 5 des Kodex des Dritten Sektors ausüben und im einheitlichen Verzeichnis der Körperschaften des Dritten Sektors eingetragen sind.
Außerdem gehören die Sozialunternehmen zu den Körperschaften des Dritten Sektors und werden als solche in eine eigene Sektion des einheitlichen Verzeichnisses eingetragen.
Zugunsten der Körperschaften des Dritten Sektors werden durch die Reform des Dritten Sektors eine Reihe von Vorteilen (5 Promille,  Steuervergünstigungen, Konventionen) vorgesehen, wobei die verschiedenen Formen unterschiedliche Vorteile genießen.

 

Das Verzeichnis ist in sieben Sektionen unterteilt, wobei sich die Sektionen in Bezug auf Vorteile und die jeweiligen Voraussetzungen unterscheiden:

  • Ehrenamtliche Organisationen,
  • Vereine zur Förderung des Gemeinwesens,
  • Philanthropische Körperschaften,
  • Sozialunternehmen einschließlich der Sozialgenossenschaften,
  • Vereinsnetzwerke,
  • Gesellschaften zur wechselseitigen Unterstützung,
  • Sonstige Körperschaften des Dritten Sektors.
Freiwillige Dienste

Freiwillige Dienste

Das Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt koordiniert und fördert die Freiwilligen Dienste in Südtirol, informiert Jugendliche, Erwachsene sowie Organisationen und behandelt alle vom Gesetz vorgesehenen Abläufe und Zuständigkeiten.

Ehrenamtlich Tätige Organisationen

ARCHIV - Ehrenamtlich tätige Organisationen

Aufgrund der gesetzvertretenden Dekrets vom 3. Juli 2017, Nr. 117 sind die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen am 22. Februar 2022 in die Sektion "ehrenamtliche Organisationen" des "Einheitsregisters des Dritten Sektors" übertragen worden.

APS

ARCHIV - Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens

Aufgrund der gesetzvertretenden Dekrets vom 3. Juli 2017, Nr. 117 sind die im Landesverzeichnis der Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens am 22. Februar 2022 in die Sektion "Vereine zur Förderung des Gemeinwesens" des "Einheitsregisters des Dritten Sektors" übertragen worden.

Rechtspersönlichkeit

Rechtspersönlichkeit

Durch die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit eines Vereins oder einer Stiftung erlangt die Organisation die volle Rechtsfähigkeit. Dazu zählt auch die Trennung des Vereins- bzw. Stiftungsvermögens vom Privatvermögen der Mitglieder. Im Haftungsfall wird auf das Vereins- bzw. Stiftungsvermögen zurückgegriffen. Dies bewirkt eine Haftungsbegrenzung für Vorstandsmitglieder.