Vereine zur Förderung des Gemeinwesens: Besonderheiten

Vereine zur Förderung des Gemeinwesens sind Vereine, die ohne – direkte oder indirekte – Gewinnabsicht tätig sind und ihre Tätigkeiten zugunsten der Mitglieder, deren Familienangehörigen oder Dritten ausüben können. Dabei muss die im allgemeinen Interesse ausgeübte Tätigkeit überwiegend durch ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder erbracht werden.

 

Vorteile der Eintragung als Verein zur Förderung des Gemeinwesens

Steuerfreie Tätigkeiten

Dienste von Vereinen zur Förderung des Geminwesens gegenüber eigenen Mitgliedern und deren (zu Lasten lebenden) Familienangehörigen gelten als nicht gewerblich.

IRAP

Vereine zur Förderung des Gemeinwesens sind von der Entrichtung der Regionalen Wertschöpfungssteuer (IRAP) befreit, soweit diese in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zu entrichten ist.

 

Welche zusätzlichen Regeln müssen Vereine zur Förderung des Gemeinwesens beachten?

Vereine zur Förderung des Gemeinwesens haben dieselben Mitteilungspflichten wie die anderen Körperschaften des Dritten Sektors; darüber hinaus sind einige Besonderheiten zu beachten.

Mitgliederstruktur

Vereine zur Förderung des Gemeinwesens müssen mindestens über 7 physiche Personen als Mitglieder verfügen, oder es müssen zumindest drei Mitgliedsorganisationen selbst eingetragene Vereine zur Förderung des Gemeinwesens sein. Wenn diese Schwellen unterschritten werden,  muss binnen 12 Monaten die Mindestanzahl wieder hergestellt werden. Falls dies nicht erfolgt, kann der Verein zwar nicht mehr als Vereine zur Förderung des Gemeinwesens eingetragen sein, er kann jedoch in eine andere Sektion des Einheitsregisters (z.B. in die Sektion "Andere Körperschaften des Dritten Sektors") wechseln und somit die Löschung aus dem Register vermeiden.
Eine Vereine zur Förderung des Gemeinwesens kann, falls sie dies im Statut vorsieht, andere ehrenamtliche Organisationen, Körperschaften des Dritten Sektors oder ohne Gewinnabsichten als Mitgliedsorganisationen aufnehmen; die Anzahl der Mitgliedsorganisationen, die nicht als Vereine zur Förderung des Gemeinwesens eingetragen sind, darf jedoch nicht mehr als 50% der Mitgliedsorganisationen ausmachen, die Vereine zur Förderung des Gemeinwesens sind (mindestens 2/3 müssen Vereine zur Förderung des Gemeinwesens sein, maximal 1/3 können andere Körperschaften des Dritten Sektors oder ohne Gewinnabsichten sein).

Überwiegen der ehrenamtlichen Tätigkeit

Die im allgemeinen Interesse ausgeübten Tätigkeiten müssen überwiegend durch Vereinsmitglieder ausgeübt werden. Im Unterschied zu ehrenamtlichen Organisationen können Vereine zur Förderung des Gemeinwesens im Bedarfsfalle auch eigene Mitglieder als lohnabhängiges oder freiberufliches Personal einstellen
Die Anzahl evtl. vorhandener lohnabhängig Beschäftigter des Vereins darf maximal 50% der Anzahl der für den Verein ehrenamtlich Tätigen betragen.

Daneben gelten die für die Körperschaften des Dritten Sektors allgemein vorgesehenen Regeln (siehe HIER)